Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt mit
dass Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) ist am 20.02.2020 in Kraft getreten. In Zukunft dürfen waffenrechtliche Erlaubnisse und Jagdscheinerteilungen und -verlängerungen nur nach vollständiger Zuverlässigkeitsüberprüfung (inkl. Regelanfrage Verfassungsschutz) erteilt werden. Für die Regelanfrage an den Verfassungsschutz erfolgt aktuell noch die Abstimmung mit der Verfassungsschutzbehörde. Mit dem Ergebnis ist laut unserem Kenntnisstand in Kürze zu rechnen. Daher […]